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Abwasserkanal

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 D 136/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, SächsKAG
Schlagworte:Wasserversorgungsbeiträge, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese, Starkstromleitung, Abwasserkanal
Stichwort:Abwasserkanal
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 D 136/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10506/06.OVG vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Kostenerstattungsrecht, Kostenerstattung, Kostenersatz, Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Erstattung, Herstellung, Grundstücksanschlusskanal, Abwasseranschluss, Abwasserkanal, Grundstücksanschluss, Kanalanschluss, Abwasserbeseitigung, Entwässerungskanal, Anschlussleitung, leitungsgebundene Anlage, Pauschalbetrag, öffentlicher Verkehrsraum, Erstattungspflicht, Entstehen der Erstattungspflicht, Festsetzung, Heranziehung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Fertigstellung, Herstellung, Betriebsfertigkeit, Funktionsfähigkeit, Abnahme, Entwässerungseinrichtung, Widmung, konkludente Widmung, öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis, öffentlich-rechtliche Nutzungsordnung, Sondergebrauch, Inanspruchnahme, Anschluss, Indienststellung
Stichwort:Abwasserkanal
Leitsatz:Der Aufwendungsersatzanspruch für die Herstellung eines im öffentlichen Verkehrsraum verlegten Abwasseranschlusskanals entsteht mit dessen Fertigstellung.

In tatsächlicher Hinsicht ist der Anschlusskanal fertiggestellt, wenn er mit der auf dem Grundstück vorhandenen Entwässerungsleitung funktionsbereit verbunden ist.

Die "Fertigstellung" ist zusätzlich von der dauerhaften rechtlichen Sicherung der Möglichkeit, Abwasser mittels des Anschlusskanals abzuleiten, abhängig. Dies setzt eine zumindest konkludente Widmung des Anschlusskanals voraus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10506/06.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1914/03 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BGB, StrG
Schlagworte:Rechtsweg, Straßenarbeiten, Abwasserkanal, Gestattung, Zufahrt, Zugang, Betrieb, Existenzgefährdung, Entschädigung
Stichwort:Abwasserkanal
Leitsatz:1. Zum Rechtsweg für eine Klage auf Entschädigung geschäftlicher Einbußen wegen Straßenarbeiten.

2. Ein Anspruch eines Straßenanliegers auf Entschädigung von geschäftlichen Einbußen wegen einer länger währenden Unterbrechung oder Erschwerung der Benutzung der Zufahrt bzw. des Zugangs durch Arbeiten an einem Abwasserkanal, die einer anderen Gemeinde nach bürgerlichem Recht gestattet worden sind, beurteilt sich jedenfalls dann ausschließlich nach § 15 Abs. 3 StrG, wenn die gestattende Gemeinde den Kanal in erheblichem Umfang mitbenutzen kann.

3. Eine Existenzgefährdung eines Betriebs im Sinne von § 15 Abs. 3 StrG liegt vor, wenn langfristig keine volle Kostendeckung erreicht wird. Zu den hierbei zu berücksichtigenden Kosten gehört auch der Unternehmerlohn.

4. Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 3 StrG kann sich nur aus Arbeiten an der Straße ergeben, die einem Betrieb eine Zufahrt bzw. einen Zugang zum öffentlichen Wegenetz unmittelbar vermittelt, nicht aber aus Arbeiten an anderen Straßen.

5. § 15 Abs. 3 StrG begründet keinen Entschädigungsanspruch für allgemein durch Straßenarbeiten entstandene ungünstige örtliche Verhältnisse wie etwa für einen durch die Arbeiten bedingten Mangel an öffentlichen Parkplätzen in unmittelbarer Betriebsnähe.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1914/03


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