JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwasserbeseitigung
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung |
| Stichwort: | Abwasserbeseitigung |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage. Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke. Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht |
| Stichwort: | Abwasserbeseitigung |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Abwasserbeseitigung, Betriebskosten, Druckentwässerung, Entwässerungssystem, Freigefällekanal, Gestaltungsspielraum, Willkürverbot |
| Stichwort: | Abwasserbeseitigung |
| Leitsatz: | Ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht nicht zur Entscheidung des Gerichts. Ihm kommt ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet. Grundsätzlich liegt es daher auch im Gestaltungsermessen der Gemeinde, für welches technische System sie sich bei der Abwasserbeseitigung entscheidet; sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ein System durchgängig für alle Gemeindeteile zu wählen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 360/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabengerechtigkeit, Abgabenhinterziehung, Abgabenrecht, Abwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsgebühr, Abwasserentgeltsatzung, Eigenbeleg, Eigenfiltration, Eigenfiltrierung, Eigennachweis, Einwohnergleichwert, Filter, Filtrierung, Fremdfiltration, Fremdfiltrierung, Gebühr, Gebührenrecht, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Hefe, Hefefilter, Hefestoffe, Lohnfiltration, Lohnfiltrierung, Lohnunternehmen, Ortsgesetzgeber, Reststoffe, Trub, Trubstoffe, Verhältnismäßigkeit, Vieraugenprinzip, Vier-Augen-Prinzip, Vollzugsdefizit, Wein, Weinbau, Weinbauabwasser, Weinbauabwässer, Weinbaubetrieb, Weinbauzusatzgebühr, Weinhandelsbetrieb, Willkürverbot |
| Stichwort: | Abwasserbeseitigung |
| Leitsatz: | Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn ein Gebührenpflichtiger, der eine Filtrierung lediglich mit einem Eigenbeleg nachweist, zu einer höheren Weinbauzusatzgebühr herangezogen wird als ein Gebührenpflichtiger, der einen entsprechenden Beleg eines Lohnunternehmens vorlegen kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10867/08.OVG | |
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