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Abwasserbehandlungsanlage

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 B 1314/08 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:AbwBGS, KAG
Schlagworte:Abwasserbehandlungsanlage, Beitrag, Beitragsbemessung, Beitragsmaßstab, Grundflächenmaßstab, Höchstbemessungsgrenze
Stichwort:Abwasserbehandlungsanlage
Leitsatz:Eine Höchstbemessungsgrenze bei der zugrundezulegenden Fläche bei der Beitragsbemessung nach der Grundstücksfläche ist mit den Anforderungen einer vorteilsgerechten Beitragsbemessung im Sinne des § 11 Abs. 5 Satz 1 KAG nicht vereinbar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 B 1314/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10366/07.OVG vom 17.08.2007

Rechtsgebiete:AbwAG, LAbwAG
Schlagworte:Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwassereinleitung, Einleitung, Entwässerung, Gewässer, Investition, Investitionsaufwendung, Investitionskosten, Kläranlage, Kosten, Lenkungsfunktion, Mischwasser, Mischwasserkanalisation, Mischwassersystem, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Schadstoff, Schadstoffrecht, Schmutz, Schmutzfracht, Schmutzwasser, Schmutzwasserabgabe, Regen, Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken, Verrechnung, Vorfluter
Stichwort:Abwasserbehandlungsanlage
Leitsatz:Bei einer Mischwasserkanalisation können Investitionsaufwendungen für Regenüberlaufbecken auch mit der Schmutzwasserabgabe verrechnet werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10366/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11009/05.OVG vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:AbwAG, VwVfG
Schlagworte:Abgabe, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasserbehandlungsanlage, Anreiz, Anreizwirkung, Aufgabe, Aufwendung, Bescheid, Einleitung, Entwässerungskanal, Fortleitungssystem, Investition, Investitionsaufwendung, Investitionskosten, Kanal, Kläranlage, Lenkungsfunktion, Rücknahme, Rücknahmebescheid, Sammlungssystem, Teilaufgabe, Teilumschluss, Umschluss, Verrechnung, Verrechnungsbescheid, Vollumschluss
Stichwort:Abwasserbehandlungsanlage
Leitsatz:Eine Verrechnung von Investitionsaufwendungen für Entwässerungskanäle mit Abwasserabgaben nach § 10 Abs. 4 AbwAG ist auch bei einer nur teilweisen Aufgabe der vorhandenen Einleitung möglich.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11009/05.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:AbwAG, BGB, LVwG-SH, VwVfG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Verrechnung, nachträgliche -, Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines -, Auslegung eines -, Rechtsschutzbedürfnis, Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer -, Inbetriebnahme einer -, Schadstofffrachtreduzierung, Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von -, Heraberklärung, Überwachungswert, Messergebnis, Zeitraum, maßgeblicher -
Stichwort:Abwasserbehandlungsanlage
Leitsatz:1. Die Entscheidung über eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt durch Verwaltungsakt.

2. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % stattgefunden hat, als Vergleichswert eine Erklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert fehlt.

3. Kommt es im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % eingetreten ist, als "Vorher"-Wert gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG auf das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung an, ist hierfür grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren vor Inbetriebnahme der erweiterten Abwasserbehandlungsmaßnahme maßgeblich.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.04


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