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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 127/07 vom 14.04.2009

Rechtsgebiete:LSA-GKG, LSA-StrG, LSA-WG
Schlagworte:Abwasserarten, Abwasserbeseitigungspflicht, Entwässerungsanlage, Gebühren, Straßenentwässerung, Straßenoberflächenwasser, Verbandsumlage, Zweckverband
Stichwort:Abwasserarten
Leitsatz:1. Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA handelt es sich ebenfalls um eine - wenn auch spezialgesetzlich geregelte - wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht i. S. d. § 151 WG LSA.

2. Wird von der Gemeinde die Durchführung der Abwasserentsorgung gem. § 9 GKG LSA auf den Abwasserzweckverband übertragen, geht grundsätzlich auch die Aufgabe der Straßenentwässerung auf den Zweckverband über, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 127/07




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