JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwasserabgabe
| Rechtsgebiete: | AbwAG |
| Stichwort: | Abwasserabgabe |
| Leitsatz: | Nicht zum "erhöhten Teil der Abgabe" i. S. d. § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG ist der sog. Sockelbetrag zu zählen, der sich unter Anlegung des in der Anlage zu § 3 AbwAG genannten und für die Berechnung der Abwasserabgabe maßgeblichen Schwellenwertes ergibt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Überwachungswert in Höhe des Schwellenwertes festgesetzt ist oder eine Festsetzung im wasserrechtlichen Bescheid nach § 4 Abs. 1 Satz 3 AbwAG unterblieben ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 1865/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, LWG |
| Schlagworte: | Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz |
| Stichwort: | Abwasserabgabe |
| Leitsatz: | 1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil. 2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11364/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Bürgermeisterkanal, Teilortkanalisation, Kostenunterdeckung, Kostenunterdeckungsausgleich, Kostenbegriff, Gebührenkalkulation, Kalkulationsfehler, Bemessungszeitraum, Periodengerechtigkeit, Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Typengerechtigkeit, Missverhältnis |
| Stichwort: | Abwasserabgabe |
| Leitsatz: | Eine Neukalkulation und Änderung der Gebührenhöhe darf unter Umständen auch dann stattfinden, wenn frühere Bemessungszeiträume noch nicht abgelaufen sind. Beim Ausgleich ungewollter Kostenunterdeckung ist das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis des früheren Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen. Ein Kostenunterdeckungsausgleich ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn sich die Anzahl der gebührenfähigen Menge im Vergleich zum früheren Bemessungszeitraum verringert hat. Erst dann, wenn das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt wird, überschreitet der Satzungsgeber durch den nach § 10 Abs. 2 SächsKAG grundsätzlich möglichen Kostenunterdeckungsausgleich das ihm zustehende Ermessen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 32/07 | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG, LSA-AG-AbwAG, LSA-KAG |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Abwälzung, Kleineinleiterabgabe, Verwaltungskosten, Verwaltungskostenanteil, Verwaltungskostenpauschale |
| Stichwort: | Abwasserabgabe |
| Leitsatz: | 1. Für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungskosten bei der gem. § 7 Abs. 2 AG AbwAG LSA erfolgenden Abwälzung der Kleineinleiterabgabe besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. 2. Offen bleiben kann, ob sich aus § 13 AG AbwAG LSA ergibt, dass auch der durch die Umlage der Kleineinleiterabgabe entstehende Verwaltungsaufwand der Gemeinde aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 53/09 | |
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