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Abwälzung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 53/09 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:AbwAG, LSA-AG-AbwAG, LSA-KAG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Abwälzung, Kleineinleiterabgabe, Verwaltungskosten, Verwaltungskostenanteil, Verwaltungskostenpauschale
Stichwort:Abwälzung
Leitsatz:1. Für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungskosten bei der gem. § 7 Abs. 2 AG AbwAG LSA erfolgenden Abwälzung der Kleineinleiterabgabe besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

2. Offen bleiben kann, ob sich aus § 13 AG AbwAG LSA ergibt, dass auch der durch die Umlage der Kleineinleiterabgabe entstehende Verwaltungsaufwand der Gemeinde aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 53/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11218/07.OVG vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:LGebG, SGB XI, HeimG
Schlagworte:Gebühr, Gebührenrecht, Verwaltungsgebühr, Heim, Altenheim, Heimbesichtigung, Gebührenfreiheit, persönliche Gebührenfreiheit, Pflegeheim, Gebührenbefreiung, gemeinnützig, mildtätig, Pflege, Pflegesatz, Refinanzierung, Umlage, Abwälzung, Träger, Einrichtung, Heimüberwachung, Förderung, unmittelbare Förderung
Stichwort:Abwälzung
Leitsatz:Der Träger einer gemeinnützigen Einrichtung (hier: Altenheim) ist bei einer Finanzierung durch Pflegesätze nicht von Verwaltungsgebühren befreit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11218/07.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 394/06 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:AbwAG, AG AbwAG, VwGO
Schlagworte:Abwälzung, Abwasserabgabe, Finanzierungsfunktion, Kleineinleiterabgabe, Sonderabgabe, Vollziehbarkeit, sofortige, Wirkung, aufschiebende
Stichwort:Abwälzung
Leitsatz:Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine (Sonder-)Abgabe i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394). Eine derartige Bedeutung kommt der Abwälzung der an das Land Sachsen-Anhalt entrichteten Abgabe für Kleineinleiter nach den §§ 9 Abs. 2 AbwAG, 6 Abs. 1, 7 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz - AG AbwAG - ebenfalls zu. Denn die von den Ländern zu bestimmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 AbwAG i. V. m. § 6 Abs. 1 AG AbwAG nur "an Stelle" des Einleiters, sozusagen stellvertretend für ihn, aus gesetzestechnischen und verwaltungspraktischen Gründen abgabepflichtig. Materiell bleiben indes - wie die Abwälzungsvorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 3 AbwAG i. V. m. § 7 Abs. 2 AG AbwAG zeigt - die (Klein-)Einleiter mit der Abgabe belastet.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 394/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 K 89/06 vom 27.04.2006

Rechtsgebiete:AG AbwAG LSA
Schlagworte:Abwasserabgabe, Abwälzung, Grundstückseigentümer, Einleiter, Niederschlagswasser, Mischkanalisation
Stichwort:Abwälzung
Leitsatz:1. Die unmittelbare Abwälzung der Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser aus einer Mischkanalisation ist nicht von der Rechtsgrundlage des § 7 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA gedeckt.

2. Eine satzungsrechtliche Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen, wonach die Abwasserabgabe grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer abgewälzt wird, ist nicht mit § 7 Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA vereinbar, wonach die Abwälzung auf die Abwassereinleiter erfolgt (so auch OVG LSA, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 K 89/06


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