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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 772/05 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Antragsbefugnis, abwägungserheblicher privater Belang, Verkehrslärm, Geringfügigkeit, DIN 18005
Stichwort:abwägungserheblicher privater Belang
Leitsatz:Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen einer möglichen Verletzung des Abwägungsgebots kann vorliegen, wenn die planbedingten Verkehrslärmimmissionen zwar nur zu einer Erhöhung des Dauerschallpegels von unter 2 dB(A) führen und damit nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar sind, die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) aber überschritten werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 772/05




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