JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwägungsergebnis
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | Abwägungsergebnis |
| Leitsatz: | 1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden. 2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft. 3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA StrG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsergebnis, Abwägungsvorgang, Altstadtpflaster, Berechnung, Beurteilungspegel, Beseitigung, Erheblichkeit, Gutachten, schalltechnisches, Folgenbeseitigungsanspruch, Immissionsgrenzwert, Lärmimmission, Messung, Straße, Straßenbelag, Zumutbarkeit |
| Stichwort: | Abwägungsergebnis |
| Leitsatz: | 1. Zum Anspruch der Straßenanlieger auf Beseitigung der "Altstadtpflasterung" durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. 2. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen der Anlieger durch einen Wechsel des Fahrbahnbelags ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) heranzuziehen. 3. Die Beurteilungspegel nach § 3 Abs. 1 Satz 1 16. BImSchV sind nicht anhand tatsächlicher Messungen zu ermitteln, sondern nach Maßgabe der Anlage 1 dieser Verordnung zu berechnen. 4. Ein Folgenbeseitigungsanspruch wegen eines Fahrbahnbelagwechsels kann allenfalls auf solche Mängel im Abwägungsvorgang gestützt werden, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Das gilt entsprechend § 37 Abs. 8 Satz 1 StrG LSA auch dann, wenn ein Planfeststellungsverfahren nicht vorgeschrieben ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 351/05 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Immissionschutzrecht, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Baugenehmigung, Klageänderung, Sachdienlichkeit, Regionaler Raumordnungplan, Abwägung, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit, Gesamtunwirksamkeit, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Ziel der Raumordnung, Außenbereich, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vogelschutzrichtlinie, Biotopverbundsystem, Tabukriterium, Tabuzone, Raum-ordnung, Ziel |
| Stichwort: | Abwägungsergebnis |
| Leitsatz: | Abwägungsfehler eines regionalen Raumordnungsplans für den Teilbereich Windenergie können nicht nur die Zielfestlegung für das gesamte Plangebiet betreffen, sondern sich auch auf die (Nicht-)Ausweisung eines konkreten Vorranggebietes oder seine Abgrenzung beschränken, was je nach Bedeutung des Fehlers im Verhältnis zum Ergebnis der Gesamtplanung eine bloße Teilunwirksamkeit der Zielaussage nach sich ziehen kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11033/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauGB-1998, BauGB-2004, BauNVO, ThürVO-über-das-LEP, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Eilantrag, Rechtsschutzbedürfnis, Bauvorhaben, Fertigstellung, Baugenehmigung, Verbrauchermarkt, Kaufkraftabzug, Nahversorgung, Nutzungsverbot, Interessenabwägung, Verfristung, Verwirkung, Bekanntgabe, Gemeinschaftsverhältnis, Treu und Glauben, Rücksicht, Schaden, Kenntnis, Jahresfrist, Kennenmüssen, Genehmigung, Grenznachbar, gebietsübergreifend, Standortgemeinde, Nachbargemeinde, Rücksichtnahme, wechselseitig, Widerspruchsbefugnis, interkommunales Abstimmungsgebot, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Abstimmungsbedarf, qualifiziert, Planung, grenzüberschreitend, unmittelbare Auswirkungen, Umsatzumverteilung, Kaufkraftabfluss, Erheblichkeitsschwelle, Einkaufszentrum, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, förmliche Planung, Einzugsbereich, Vermutungsregelung, unwirksam, Zeitpunkt, Genehmigungserteilung, Drittanfechtung, Ziel, Raumordnung, Landesentwicklungsprogramm, Regionaler Raumordnungsplan, zentraler Ort, Mittelzentrum, teilfunktionales Mittelzentrum, Kleinzentrum, Sondergebiet, Verbrauchermarkt, Versorgungsaufgabe, Soll-Ziel, Bestimmtheit, Bestimmbarkeit, zentralörtliches Gliederungssystem, Rahmenorientierung, Zentralitätsstufe, Kaufkraftabzug, Verflechtungsbereich, Abwägungsvorgang, Verfahrensfehler, Mangel im Abwägungsvorgang, erheblich, offensichtlich, Einfluss, Abwägungsergebnis, Ermittlungsfehler, Bewertungsfehler, beachtlich, Abwägungsbeschluss, Abwägungsprotokoll, Begründung, Gefährdung, Nahversorgung, überörtliche Planung, Bauleitplanung, gemeindlich, Verhältnis, Landesplanung, Regionalplanung, Verkaufsfläche, Sortiment, Lebensmittelmarkt, Vollversorger, Kaufland, Auswirkungen, verbrauchernahe Versorgung, unzumutbar, Ware, periodischer Bedarf, Umsatzumverteilungsquote, Standortagglomeration, Unzumutbarkeitsschwelle, förmliche Planung, öffentlicher Belang, Planungsbedürfnis, Unwirksamkeit, planerische Untätigkeit, Weichenstellung, Festsetzung, drittschützend, Art der Nutzung, nachbarschützend, Austauschverhältnis, Befreiung |
| Stichwort: | Abwägungsergebnis |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für den Eilantrag eines Nachbarn (hier einer Nachbargemeinde) nach den §§ 80, 80a VwGO entfällt trotz Fertigstellung des Bauvorhabens dann nicht, wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen auch oder nur von der Nutzung der baulichen Anlage ausgehen. 2. Zur Verfristung/Verwirkung des Widerspruchs einer Nachbargemeinde gegen eine ihr nicht bekanntgegebene Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt. 3. Maßgebende Sach- und Rechtslage ist bei einem Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung grundsätzlich der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung. Spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn bleiben unberücksichtigt, während Änderungen zu seinen Gunsten Rechnung zu tragen ist. Diese Grundsätze sind auch auf den Widerspruch einer Nachbargemeinde anzuwenden. 4. Das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB begründet ein Abwehrrecht der Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung, die auf der Grundlage eines Bebauungsplans erteilt wird, der von der planenden Gemeinde mit ihr nicht hinreichend abgestimmt worden ist und sich deshalb als unwirksam erweist. Ist der Bebauungsplan aus anderen Gründen unwirksam, kann die Nachbargemeinde nicht schon deshalb die Aufhebung der Baugenehmigung beanspruchen, weil das Vorhaben ohne förmliche Planung nicht hätte zugelassen werden dürfen. 5. Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen sind zwar grundsätzlich unabhängig unabhängig vom planerischen Willen der Gemeinde kraft Bundesrechts nachbarschützend. Dieser auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses beruhende Nachbarschutz kommt aber nur den unmittelbar planbetroffenen Grundstückseigentümern zu, nicht jedoch einer Nachbargemeinde. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 1077/04 | |
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