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Abwägungsentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10193/08.OVG vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, GG
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Normenkontrollantrag, Parkplatz, Parkplatzzufahrt, Straßenanbindung, Eigentum, Eigentümer, Eigentumsbetroffenheit, Eigentumsinanspruchnahme, Flächeninanspruchnahme, Grundstück, Grundstücksfläche, Wertverlust, Trassenführung, Abwägungsentscheidung, Abwägung, Erforderlichkeit, Alternative, Alternativprüfung, Alternativlosigkeit, Bauleitpläne, städtebauliche Entwicklung, Städtebaupolitik, Verkehrsentlastung, Ermessen, Ermessensgrenze, Ermittlungspflicht, Abwägungspflicht, Abwägungsmaterial, Westumgehung, Umgehungsstraße, Entwicklungsgebot, Verfahrensnorm, Abwägungsgebot, Inhaltsbestimmung, Allgemeinwohlbelange, Allgemeinwohl, Privatnützigkeit, Flächenbedarf, Verbindungsstraße, Parkplatzausweisung, Bürgerbeteiligung, Verkehrserschließung, private Belange, Unwirksamkeit, Baurecht, Bauplanungsrecht
Stichwort:Abwägungsentscheidung
Leitsatz:Zu den Ermittlungs- und Bewertungspflichten gemäß § 2 Abs. 3 BauGB bei Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10193/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 2282/06 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Verwirkung der Antragsbefugnis, Verfahrensrecht, Überleitungsvorschriften, Mängel im Abwägungsvorgang, Abwägungsentscheidung, Offensichtlichkeit des Mangels, Beweisantrag, Zeugenbeweis, Gemeinderatsprotokoll, Öffentliche Urkunde, Eigentum, Öffentliche Verkehrsflächen
Stichwort:Abwägungsentscheidung
Leitsatz:1. Bebauungsplanverfahren, die vor dem 14. März 1999 (Ablauf der Umsetzungsfrist für die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG) förmlich eingeleitet worden sind und vor dem 20. Juli 2006 abgeschlossen werden, können nach den bisher für sie geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden.

2. Ergibt sich aus den Verfahrensakten eines Bebauungsplans, insbesondere den Sitzungsprotokollen des Gemeinderates, ein offensichtlicher Abwägungsausfall hinsichtlich bestimmter Belange, so ist die Behauptung, eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat habe dennoch stattgefunden, eines Zeugenbeweises durch Vernehmung der Mitglieder des Gemeinderates grundsätzlich nicht zugänglich.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2282/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 1657/06 vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:bebauungsplanersetzende Planung, Abwägungsentscheidung, Planungsentscheidung, Bauprogramm
Stichwort:Abwägungsentscheidung
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an eine "bebauungsplanersetzende Planung" im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB.

2. Die planerische Entschließung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms erfolgen.

3. Weicht der tatsächliche Ausbau einer beitragsfähigen Erschließungsanlage von der entsprechenden gemeindlichen Planungsentscheidung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB ab, berührt das die Rechtmäßigkeit der Herstellung nicht, wenn die Abweichung keinen Einfluss auf die Erfüllung der in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 1657/06

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 7.06 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, AGBauGB, VvB
Schlagworte:Normenkontrolle (teilweise erfolgreich), Verlängerung Französische Straße, Bebauungsplan, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, isolierte Straßenplanung, Lärmschutz, Lärmschutzkonzept, schalltechnische Untersuchungen, Trennungsgrundsatz, Lärmschutzwand, Riegelbebauung, zeitlicher Vorrang, Abwägung, allgemeines Wohngebiet, vorhandene Bebauung, Überplanung, Kerngebiet, Baugrenzen, fehlende städtebauliche Rechtfertigung für Grundrissnachzeichnung
Stichwort:Abwägungsentscheidung
Leitsatz:1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen

2. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes neben einem Kerngebiet kann bei einer Bestandsüberplanung im zentralen innerstädtischen Bereichen mit dem Trennungsgrundsatz und dem Gebot der Konfliktbewältigung vereinbar sein.

3. Eine Baukörperausweisung, die nur dem Zweck dient, ein vorhandenes Gebäude in seinem Bestand zu sichern, fehlt es an einer städtebaulichen Rechtfertigung.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 7.06


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