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Abwägungsdefizit in Bezug auf die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder bei der Anerkennung des Bedarfs nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG begründet im Einzelfall Anspruch auf Bestimmung bestehender Plätze als bedarfsnotwendig durch die Gemeinde nach Art. 7 Ab

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 06.1468 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO, SGB VIII, BayKiBiG, ÄndG
Schlagworte:Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung - Abwägungsdefizit in Bezug auf die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder bei der Anerkennung des Bedarfs nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG begründet im Einzelfall Anspruch auf Bestimmung bestehender Plätze als bedarfsnotwendig durch die Gemeinde nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG
Stichwort:Abwägungsdefizit in Bezug auf die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder bei der Anerkennung des Bedarfs nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG begründet im Einzelfall Anspruch auf Bestimmung bestehender Plätze als bedarfsnotwendig durch die Gemeinde nach Art. 7 Ab
Leitsatz:Der Anspruch auf Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei der Entscheidung über einen Förderungsantrag nach § 74 SGB VIII kann sich wegen Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG auf einen Förderanspruch bezüglich bestehender als bedarfsnotwendig anzuerkennender Plätze verdichten
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 06.1468




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"Abwägungsdefizit in Bezug auf die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder bei der Anerkennung des Bedarfs nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG begründet im Einzelfall Anspruch auf Bestimmung bestehender Plätze als bedarfsnotwendig durch die Gemeinde nach Art. 7 Ab - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

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