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Abwägungsdefizit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 3037/07 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Fehler im Abwägungsvorgang, Verfahrensfehler, Abwägungsmaterial, Ermittlung und Bewertung, Abwägungsdefizit, Fehlgewichtung
Stichwort:Abwägungsdefizit
Leitsatz:1. Zur Grobabgrenzung der nach §§ 2 Abs. 3, 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf der Verfahrensebene zu prüfenden Fehler bei Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials von sonstigen (materiellrechtlichen) Fehlern im Abwägungsvorgang nach §§ 1 Abs. 7, 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB.

2. Die Anforderungen an die Beachtlichkeit von verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fehlern im Abwägungsvorgang sind zeitlich und inhaltlich identisch (wie BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.).

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung von Fehlern nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist, wie bei den sonstigen Abwägungsfehlern, der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB analog).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 3037/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10256/08.OVG vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose
Stichwort:Abwägungsdefizit
Leitsatz:1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können.

2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht).

3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes).

4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 11.07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, BauNVO, BbgBO
Schlagworte:Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Beiladung, Umweltprüfung, zeitliche Anwendbarkeit, vereinfachtes Verfahren, geschlossene Bauweise, isolierte Festsetzung für einzelnes Grundstück, Abwägungsdefizit, Überplanung vorgefundener Nutzungen, Maß der baulichen Nutzung, Überschreitung der Obergrenze, städtebauliche Erforderlichkeit, "vernünftigerweise geboten", allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Indizwirkung der Abstandsflächenunterschreitung, ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung, Einfluss auf das Abwägungsergebnis, Gesamtunwirksamkeit
Stichwort:Abwägungsdefizit
Leitsatz:1. Zur Beiladung in Normenkontrollverfahren.

2. Die auf ein einzelnes Grundstück beschränkte Festsetzung der geschlossenen Bauweise (§ 22 Abs. 1 und 3 BauNVO) ist unzulässig.

3. Die Unterschreitung der vor den Außenwänden von Gebäuden freizuhaltenden Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, die der Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (§ 17 Abs. 1 BauNVO) entgegensteht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 11.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 A 9.05 vom 21.09.2007

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ROG, BauGB, RegBkPlG
Schlagworte:Normenkontrolle, Regionalplan Lausitz-Spreewald - Sachlicher Teilplan III "Windkraftnutzung", Antrag eines Windkraftbetreibers, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, unterbliebene Ausfertigung, keine Unbeachtlichkeit, Reichweite der Prüfungspflicht im Normenkontrollverfahren, Abwägungskontrolle, (kein) Abwägungsausfall, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Abwägungsdefizit, naturschutzfachliche (avifaunistische) Belange, Verweis auf "ornithologisches Fachkonzept", maßgebliche Kriterien, unzureichende Ermittlung bzw. Dokumentation, Kenntnisnahmemöglichkeit der Regionalversammlung, Abwägungsfehlgewichtung, privates Interesse an der Windkraftnutzung, grundsätzlich typisierte Berücksichtigung ausreichend, ausnahmsweise erhöhtes Gewicht, immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag bereits gestellt, Vorhabenstandort in früherer Entwurfsfassung als Windeignungsgebiet ausgewiesen, Planerhaltung
Stichwort:Abwägungsdefizit
Leitsatz:Ein als Satzung beschlossener Regionalplan bedarf einer Ausfertigung, die sicherstellt, dass der Inhalt des Regionalplans mit dem Willen der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung übereinstimmt. Unterbleibt die Ausfertigung, stellt dies als Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis einen stets beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 9.05


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