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Abwägung sämlticher Umstände

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 474/02 vom 27.12.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher Umstände, Bedeutung der Höhe der Strafe
Stichwort:Abwägung sämlticher Umstände
Leitsatz:Die Frage, ob ein ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden kann, erfordert die Abwägung und Beurteilung sämtlicher Umstände. Dabei kommt der Höhe einer inzwischen verhängten Strafe erhebliche Bedeutung zu, sie allein wird aber für die Wiederinvollzugsetzung nicht ausreichen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 474/02




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