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Abwägung Gemeinwohlinteresse gegenüber Belangen des Grundstückeigentümers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 U 11/08 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:NEG, EnWG
Schlagworte:Vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren, Enteignende Maßnahmen zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes, Abwägung Gemeinwohlinteresse gegenüber Belangen des Grundstückeigentümers
Stichwort:Abwägung Gemeinwohlinteresse gegenüber Belangen des Grundstückeigentümers
Leitsatz:1. Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung.

2. Die Inanspruchnahme eines im Privateigentum stehenden Grundstücks ist zur Sicherstellung einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Energieversorgung grundsätzlich gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn die enteignende Maßnahme zum Zwecke der Energieversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes infolge eines durch eine Betriebserweiterung erhöhten Energiebedarfs angeordnet wird und einem solchen Unternehmen durch Gesetz die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 U 11/08




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