JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange
| Rechtsgebiete: | AEG, 26. BImSchV |
| Schlagworte: | Bau einer Funksystem-Basisstation, Plangenehmigung, Standortbescheinigung, Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange, Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen und Geräte, Wertminderung aufgrund objektiv nicht begründbarer Befürchtungen |
| Stichwort: | Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange |
| Leitsatz: | Die Erfüllung der Anzeigepflicht des Betreibers einer Hochfrequenzanlage nach § 7 Abs. 1 der 26. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Plangenehmigung für diese Anlage. Der Fortgang der Forschung als solcher reicht nicht aus, um einmal gewonnene Erkenntnisse und darauf beruhende Grenzwertfestsetzungen des Verordnungsgebers als überholt und nicht mehr bindend anzusehen. Der Belang, von wirtschaftlichen Nachteilen verschont zu bleiben, die Folge objektiv nicht begründbarer Immissionsbefürchtungen sind, ist in der Abwägung nicht schutzwürdig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 73.02 | |
| Rechtsgebiete: | LuftVG |
| Schlagworte: | Genehmigung von Flugplätzen, Änderung der Genehmigung, Änderung des Flugplatzbetriebs, Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange, Fehler im Abwägungsvorgang, Einfluss auf das Abwägungsergebnis |
| Stichwort: | Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange |
| Leitsatz: | Bei einer über die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens abschließend entscheidenden Genehmigung nach § 6 LuftVG ist ein Fehler im Abwägungsvorgang unerheblich, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Genehmigungsbehörde bei Vermeidung jenes Fehlers zu einer anderen Entscheidung über den Genehmigungsantrag gekommen wäre. Dies ergibt sich aus einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden Grundsatz, ohne dass es der entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 8 Satz 1 LuftVG bedarf. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 63.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen, Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange, Verschiebung der Gleislage, Erschütterungsschutz, Verhältnismäßigkeit der Kosten, Anspruch auf Übernahme des Grundstücks. |
| Stichwort: | Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange |
| Leitsatz: | Leitsatz: Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Erschütterungen im Schienenverkehr kommt es nicht nur auf die Höhe der maximal zu erwartenden Erschütterung an (vgl. DIN 4150-2: Schwingstärke KBFmax), sondern auch auf die Häufigkeit der Erschütterungsereignisse (vgl. DIN 4150-2: Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr). Urteil des 9. Senats vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 6.00 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, VwVfG, BbG, AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges, Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage, Anhörungsverfahren, Akteneinsicht, Ermittlungspflicht, Amtshilfepflicht, Bestimmtheit des Verwaltungsaktes, Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange, Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, "Teilentwidmung" einer Bahnanlage, Funktionslosigkeit, Vorbelastung abzuwägender Belange, Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen, Erheblichkeit von Abwägungsmängeln, Offensichtlichkeit, Einfluß auf Abwägungsergebnis, Einwendungsausschluß, besondere privatrechtliche Titel, Interessenabwägung |
| Stichwort: | Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange |
| Leitsatz: | Leitsätze: Das aus den §§ 29, 72 Abs. 1 VwVfG folgende Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung über die Gewährung von Akteneinsicht betrifft nur die von der Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde geführten oder beigezogenen Akten. § 24 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 26 Abs. 1 VwVfG überläßt es in den vom Gegenstand des Verfahrens gezogenen Grenzen grundsätzlich der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung der Behörde, welche Mittel sie zur Erforschung des Sachverhalts anwendet. Die Amtshilfepflicht von Behörden (§ 4 Abs. 1 VwVfG) und die Mitwirkungspflicht der Beteiligten (§ 26 Abs. 2 VwVfG) dienen nicht dem Schutz einzelner verfahrensbeteiligter Dritter, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Verwirklichung der Verwaltungsaufgaben. Der dauernde Übergang vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 10, § 14 Abs. 4 Buchst. d, § 44 Buchst. a des Bundesbahngesetzes betraf lediglich den Betrieb der Bahnstrecke, nicht aber ihre planungsrechtliche Qualität. Soweit der Träger des Vorhabens trotz Anhängigkeit eines entsprechenden Klageverfahrens unter Ausnutzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses das Vorhaben ins Werk setzt und ihm deshalb infolge einer der Klage danach stattgebenden Entscheidung nutzlose Aufwendungen entstehen, handelt er - wirtschaftlich gesehen - auf eigenes Risiko. Beschluß des 11. Senats vom 26. August 1998 - BVerwG 11 VR 4.98 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 VR 4.98 | |
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