JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwägung der Eigentumsbelange
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft, die frei von Bebauung zu halten ist, Einschränkung einer ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung (Pensionspferdehaltung), Abwägung der Eigentumsbelange, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz |
| Stichwort: | Abwägung der Eigentumsbelange |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1226 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1998, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans, sachdienlicher Antrag, Stufenklage, Festsetzung der zulässigen Grundfläche, Reichweite der Ermächtigung, Unzulässigkeit einer Festsetzung der zulässigen Grundfläche für die "Hauptgebäude", Überschreitungsregelung, Festsetzung eines öffentlichen Fußweges, Festsetzung einer frei von Bebauung zu haltenden Fläche, Abwägung der Eigentumsbelange, Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentums, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Abwägung der Eigentumsbelange |
| Leitsatz: | Die zulässige Grundfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO) muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden. Eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen" - und nicht auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen" - ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt (wie Urteil vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1371 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1998, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans, sachdienlicher Antrag, Stufenklage, Festsetzung der zulässigen Grundfläche, Reichweite der Ermächtigung, Unzulässigkeit einer Festsetzung der zulässigen Grundfläche für die "Hauptgebäude", Überschreitungsregelung, Festsetzung eines öffentlichen Fußweges, Festsetzung einer frei von Bebauung zu haltenden Fläche, Abwägung der Eigentumsbelange, Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentums, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Abwägung der Eigentumsbelange |
| Leitsatz: | Die zulässige Grundfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO) muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden. Eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen" - und nicht auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen" - ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt (wie Urteil vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 05.903 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1998, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans, sachdienlicher Antrag, Stufenklage, Festsetzung der zulässigen Grundfläche, Reichweite der Ermächtigung, Unzulässigkeit einer Festsetzung der zulässigen Grundfläche für die "Hauptgebäude", Überschreitungsregelung, Festsetzung eines öffentlichen Fußweges, Festsetzung einer frei von Bebauung zu haltenden Fläche, Abwägung der Eigentumsbelange, Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentums, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Abwägung der Eigentumsbelange |
| Leitsatz: | Die zulässige Grundfläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO) muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden. Eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen" - und nicht auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen" - ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt (wie Urteil vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 06.661 | |
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