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Abwägung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 N 04.3217 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BayStrWG
Schlagworte:Normenkontrolle, isolierte Straßenplanung durch Bebauungsplan, Festsetzung der Straßenklasse, Planrechtfertigung, Abwägung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe
Stichwort:Abwägung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe
Leitsatz:1. Ein isolierter Straßenbebauungsplan, der einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB darstellt, ersetzt auch dann gemäß Art. 38 Abs. 3 Satz 1 BayStrWG eine Planfeststellung, wenn dieser keine Festsetzungen über an der Verkehrsfläche gelegene überbaubare Grundstücksflächen im Sinn des Art. 23 Abs. 3 BayStrWG enthält, weil dafür kein planerischer Bedarf besteht (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Zur Planrechtfertigung für einen isolierten Straßenbebauungsplan.

3. Soweit ein Landwirt die Pachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht langfristig rechtlich sichert, gehen diese nur mit gemindertem Gewicht in die Prüfung und Abwägung einer im Hinblick auf ein Straßenbauvorhaben geltend gemachten Existenzgefährdung ein.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 8 N 04.3217




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