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LAG-KOELN – Urteil, 3 (7) Sa 1318/02 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Betriebsstilllegung, Betriebsübergang, Warenlager, Baustoffhandel, Abverkauf, Abwicklung
Stichwort:Abverkauf
Leitsatz:Der Erwerb des Warenlagers eines Baustoffhandels mit anschließendem Abverkauf stellt keinen Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang i.S.v. § 613 a BGB dar. Die Abwicklung eines Betriebs oder Betriebsteils bewirkt regelmäßig dessen Stilllegung. Das Vorliegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs scheitert insoweit an der fehlenden dauerhaften Fortführung.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 (7) Sa 1318/02




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