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Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen: Rückforderung nach Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheids vom Zessionar

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 38/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:FGO, AO, UStG
Schlagworte:Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen: Rückforderung nach Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheids vom Zessionar
Stichwort:Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen: Rückforderung nach Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheids vom Zessionar
Leitsatz:Sind im Umsatzsteuerjahresbescheid abzugsfähige Vorsteuern mit 0 DM/EUR zugrunde gelegt, verliert die Festsetzung eines Vergütungsanspruchs aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung (Vorbehaltsfestsetzung), soweit sie auf berücksichtigten Vorsteuern beruht, ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund für die infolge einer wirksamen Abtretung des Anspruchs bewirkte Auszahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit beim Zedenten ist das FA zur Rückforderung des Betrages vom Zessionar berechtigt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, VII R 38/08




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