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abstrakte Förderungsfähigkeit -Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des besonderen Härtefalls -Verfassungsmäßigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 14/7b AS 28/06 R vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:SGB II, BAföG, SGB XII, GG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei Ausbildungsförderung - abstrakte Förderungsfähigkeit -Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des besonderen Härtefalls -Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:abstrakte Förderungsfähigkeit -Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des besonderen Härtefalls -Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz:1. In "besonderen Härtefällen" kann trotz des generellen Leistungsausschlusses während einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls geboten erscheint.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen des BAföG nicht erfüllt werden und anderweitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten dem Hilfebedürftigen nicht verschlossen sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/7b AS 28/06 R




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