JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abstinenz
| Rechtsgebiete: | FeV, VwGO |
| Schlagworte: | Abstinenz, Cannabis, Cannabiseinnahme, gelegentliche, Eignungsmangel, Entziehung, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Untersuchung, medizinisch-psychologische |
| Stichwort: | Abstinenz |
| Leitsatz: | 1. Eine "gelegentliche" Cannabiseinnahme i. S. der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus. 2. Ein in der Vergangenheit liegender Drogenkonsum ist nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, der eine mehrjährige Drogenabstinenz vorausging, nicht mehr zur Beurteilung der Frage heranzuziehen, ob eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis vorliegt. 3. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, nachdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine längere Drogenabstinenz vorliegt, so stellt der frühere Drogenkonsum ein abgeschlossenes Ereignis dar, das keinen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "gelegentlich" relevanten Zusammenhang mit einem späteren - einmaligen - Cannabiskonsum nach der Neuerteilung aufweist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 64/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisentziehung, Kokain, Haarprobe, Verwertung, Abstinenz |
| Stichwort: | Abstinenz |
| Leitsatz: | 1. Eine im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entnommene Haarprobe darf für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden (§ 2 Abs. 12 Satz 1 StVG). 2. Ergibt sich aus einer solchen Haarprobe der Nachweis von Kokainkonsum, so folgt daraus gemäß § 46 Abs. 1 FeV i. V. m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung für den Regelfall (vgl. Vorbemerkung 3 der Anlage 4) unmittelbar die Ungeeignetheit des Konsumenten zum Führen von Kraftfahrzeugen; der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens bedarf es dann nicht (§ 11 Abs. 7 FeV). 3. Die Ungeeignetheit besteht regelmäßig jedenfalls so lange fort, bis eine durchgängige einjährige Abstinenz nachgewiesen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1917/02 | |
| Rechtsgebiete: | LDO, LBG, StGB |
| Schlagworte: | Disziplinarmaß, Polizeibeamter, Diebstahl, Spielsucht, Beschaffungsdelikt, Tragbarkeit, Milderungsgründe, "Abgeschlossene negative Lebensphase", Abstinenz |
| Stichwort: | Abstinenz |
| Leitsatz: | 1. Der Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" kann nicht nur bei stoffgebundenen Suchterkrankungen, sondern auch bei Spielsucht erfüllt sein; als Anhaltspunkte für die dauerhafte Überwindung einer Spielsucht kommen etwa die erfolgreiche Teilnahme an einer Therapie, die regelmäßige und länger andauernde Teilnahme an Selbsthilfegruppen, geordnete Lebensverhältnisse und ein erheblicher Abbau spielbedingter Schulden aus eigener Kraft in Betracht. 2. Degradierung eines Polizeibeamten, der im Stahlschrank des Reviers verschlossenes Geld des Dienstherrn, das ihm nicht anvertraut war, zur Befriedigung seiner Spielsucht entwendete. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 17 S 18/02 | |
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