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Abstimmungsverbot bei Mitgliedsausschluss

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 U 226/04 vom 22.02.2005

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Abstimmungsverbot bei Mitgliedsausschluss
Stichwort:Abstimmungsverbot bei Mitgliedsausschluss
Leitsatz:Selbst wenn das für Personenvereinigungen erwogene Abstimmungsverbot des Betroffenen bei Maßnahmen aus wichtigem Grund auf das Vereinsrecht übertragen werden könnte, bliebe im gerichtlichen Verfahren betreffend das Stimmrecht zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund tatsächlich vorliegt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 U 226/04




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