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Abstimmung in Gruppenangelegenheiten

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 17.06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:SächsPersVG
Schlagworte:Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen, Abstimmung in Gruppenangelegenheiten, Fachgruppenprinzip
Stichwort:Abstimmung in Gruppenangelegenheiten
Leitsatz:1. Die Regeln über die Abstimmung in Gruppenangelegenheiten nach § 39 Abs. 2 und 3 SächsPersVG sind auf die Beschlussfassung in dem nach Fachgruppen zusammengesetzten Lehrerhauptpersonalrat sinngemäß anzuwenden.

2. Die Aufhebung einer Schule ist eine Angelegenheit, in welcher nur die Vertreter der jeweiligen schulartbezogenen Fachgruppe im Lehrerhauptpersonalrat zur Beschlussfassung im Rahmen der Mitwirkung nach § 77 Nr. 2 SächsPersVG berufen sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 17.06




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