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Abstandsflächen

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 251/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:SächsBO, BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung, Bebauungsplan, Abwägung, Abstandsflächen
Stichwort:Abstandsflächen
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 251/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 569/09 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LBO
Schlagworte:Doppelhaus, Balkonanlage, Abstandsflächen, ausnahmsweise Zulassung
Stichwort:Abstandsflächen
Leitsatz:1. Die Hausform als Doppelhaus erfordert nicht, dass sämtliche parallel zur gemeinsamen Grundstücksgrenze verlaufenden Gebäudeaußenwände an der dem Doppelhausnachbarn zugewandten Seite eines Hauses an der Grenze errichtet werden. Eine bauliche Anlage verliert daher nicht den Charakter eines Doppelhauses, wenn Gebäudeteile mit einem Rücksprung zur gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet werden, solange die beiden Gebäude noch zu einem wesentlichen Teil aneinandergebaut sind.

2. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO dürfen bauliche Anlagen grundsätzlich nur entweder grenzständig oder unter Einhaltung des vollen nach § 5 Abs. 7 LBO erforderlichen Grenzabstandes errichtet werden.

3. Die Bebauung mit einem Doppelhaus kann eine rechtliche Sondersituation für die Zulassung einer grenznahen Balkonanlage nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO begründen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 569/09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 419/08 vom 08.04.2009

Rechtsgebiete:SächsBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsflächen, Denkmalschutz, Bestandsschutz, Nutzungsänderung
Stichwort:Abstandsflächen
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 419/08

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 C 594/08.N vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abstandsflächen, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, Flächennutzungsplan, Konzentrationszonen, Normenkontrolle, Substantiell Raum verschaffen, Überleitungsvorschriften, Verhinderungsplanung
Stichwort:Abstandsflächen
Leitsatz:1. Ein Flächennutzungsplanverfahren ist "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.

2. Eine Gemeinde, die von 29 von ihr als potenzielle Windenergiezonen ermittelten Bereiche 28 durch Anlegung eines vorgeblich weichen zusätzlichen Rasters ausschließt und dabei generelle Abstände zu Siedlungsflächen von 1.100 m, zum Wald von 200 m, zu Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 150 m anlegt ohne erneut ihre Abstandskriterien zu hinterfragen, gibt der Windenergie unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Möglichkeiten keinen substanziellen Raum.

3. Bei der Ermittlung von Windenergiezonen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist in die Abwägung, soweit es um die Belange des Landschaftsbildes geht, auch die Vorbelastung durch bereits vorhandene und Bestandsschutz genießende Windenergieanlagen einzustellen.

4. Soweit Abstandsflächen ihre innere Rechtfertigung überwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegesichtspunkten ableiten, ist die Gemeinde zwar nicht an die Werte der TA Lärm gebunden, sie hat jedoch erfolgte Lärmmessungen mit in die Abwägung einzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 C 594/08.N


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