JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abstandfläche
| Rechtsgebiete: | LSA BauO |
| Schlagworte: | Einschreiten, Bauaufsicht, Abstandfläche, Ermessen, Ermessensreduzierung |
| Stichwort: | Abstandfläche |
| Leitsatz: | 1. Die formelle Rechtsmäßigkeit einer baulichen Anlage schließt ein Einschreiten gegen diese Anlage aus. 2. Allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts (wie etwa solche über Abstandflächen) verdichtet das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde noch nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß für ihn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 680/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, LBauO M-V, BauPrüfO M-V |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid |
| Stichwort: | Abstandfläche |
| Leitsatz: | 1. Jedenfalls wenn ein Wohnhaus im Abstand von ca. 500 m vom vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen im Einwirkungsbereich der Anlage steht, gehört zu den notwendigen Bauvorlagen eine Immissionsprognose. 2. Soll eine erforderliche Abstandfläche auf einem anderen Grundstück liegen, muss nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBauO M-V a.F. eine Baulast eingetragen sein. Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein. 3. In dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids muss die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann; es genügt nicht die Angabe "Windkraftanlage". |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 91/00 | |
| Rechtsgebiete: | BauO Bln |
| Schlagworte: | Bauordnungsrecht, Grenzgarage, Nachbarschutz, Abstandfläche, Wandhöhe, mittlere Geländeoberfläche, Niveauanhebung, unzumutbare Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks |
| Stichwort: | Abstandfläche |
| Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 7.97 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, BauO Bln |
| Schlagworte: | Baurecht, Nachbarschutz, Abstandfläche, Schmalseitenprivileg, vortretende Bauteile, Maß der baulichen Nutzung, Rücksichtnahme, Einsicht auf Nachbargrundstück, Bindung der Bauaufsichtsbehörde an Vergleichsabsprachen zwischen Bauherrn und Nachbarn (verneint) |
| Stichwort: | Abstandfläche |
| Leitsatz: | Eine in einem Nachbarrechtsstreit vergleichsweise getroffene Einigung zwischen den Nachbarn über die Änderung eines Bauvorhabens, mit der sich auch die Baugenehmigungsbehörde einverstanden erklärt hat, hindert diese nicht, auch ein davon abweichendes, aber ebenfalls mit den baurechtlichen Vorschriften zu vereinbarendes Bauvorhaben zu genehmigen. Hierzu bleibt die Baugenehmigungsbehörde aufgrund ihrer Aufgabe zur präventiven Prüfung von Baugenehmigungsgesuchen gegenüber dem Bauherrn verpflichtet. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 18.99 | |
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