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Abstammungsurkunde

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 28/04 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG, GG, BGB
Schlagworte:Abschiebung, Duldung, Familie, Anerkenntnis, Vaterschaft, Sorgerecht, gemeinsames, Abstammungsurkunde, Beistandsgemeinschaft
Stichwort:Abstammungsurkunde
Leitsatz:1. Bei offenem Ausgang in der Hauptsache gelten für die Abwägung im Rahmen des § 123 Abs. 1 VwGO die gleichen Grundsätze wie im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.

2. Für den Nachweis, dass die Vaterschaft anerkennt ist und dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, bedarf es zur Glaubhaftmachung im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nicht zusätzlich der Vorlage der Abstammungsurkunde, wenn die Wirksamkeit der Anerkennung feststeht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 28/04




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