JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abspaltung
| Rechtsgebiete: | UmwStG 1995, UmwStG 1995 i.d.F. des UntStRFoG, KStG 1996 |
| Schlagworte: | N Verlustverrechnung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften |
| Stichwort: | Abspaltung |
| Leitsatz: | 1. Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 i.d.F. des UntStRFoG geht ein verbleibender Verlustvortrag auch dann auf die übernehmende Körperschaft über, wenn nicht diese, sondern ein anderes Unternehmen den Verlustbetrieb fortführt. 2. Ein auf den Schluss des Verschmelzungsjahres festgestellter verbleibender Verlustvortrag ist unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 i.d.F. des UntStRFoG erstmals bei der Besteuerung der übernehmenden Körperschaft für das Verschmelzungsjahr zu berücksichtigen (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 31. Mai 2005 I R 68/03, BFHE 209, 535, BStBl II 2006, 380). |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 94/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Unentgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG - Nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilte neue Aktien |
| Stichwort: | Abspaltung |
| Leitsatz: | Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG 1999 umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilten neuen Aktien. |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 26/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, GG |
| Schlagworte: | Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch 1998 (BauGB 1998), Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des unveränderten Restplans im Falle einer Abtrennung eines Teilgebiets nach förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans, Berührung der Grundzüge der Planung durch Festsetzungsänderungen über die Art der baulichen Nutzung oder Differenzierungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Abwägungsfehler eines Bebauungsplans zur Umsetzung des Zentrenkonzepts bzw. Gewerbekonzepts einer Gemeinde, Gewichtung des mit einem Bebauungsplan verfolgten Konzepts als abwägungsbeachtlicher Belang, Berücksichtigungsfähige abwägungsrechtliche Unterschiede bei der Umsetzung eines mit einem Bebauungsplan verfolgten gemeindlichen Konzepts |
| Stichwort: | Abspaltung |
| Leitsatz: | 1. In der öffentlichen Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB 1998/BauGB n.F.) braucht regelmäßig nicht der Dienstraum des Verwaltungsgebäudes bezeichnet zu werden, in dem die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereit liegen. 2. Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, bedarf es der erneuten Auslegung des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans, wenn sich die Abtrennung des anderen Teilbereichs auf den unveränderten Teilbereich auswirken kann. Das ist u.a. dann der Fall, wenn durch die Abtrennung die Frage der Abwägung hinsichtlich des verbleibenden Planteils neu aufgeworfen wird. 3. Änderungen der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung oder Differenzierungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO berühren nicht stets die Grundzüge der Planung im Sinne des § 13 Abs. 1 BauGB. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. 4. Ein Bebauungsplan, mit dem das Zentren- bzw. Gewerbekonzept einer Gemeinde umgesetzt wird, ist nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zuvor von diesem Konzept abgewichen ist. Allerdings ist das Gewicht des Konzepts als abwägungsbeachtlicher Belang (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) umso geringer, je häufiger und umfangreicher das Konzept bereits durchbrochen worden ist. 5. Bei der Umsetzung dieses Konzepts kann als abwägungserheblicher Unterschied berücksichtigt werden, dass ein Baugrundstück bereits baulich genutzt wird und damit Grundlage beruflicher oder privater Lebensgestaltung geworden ist, die im Grundsatz aufrecht erhalten, aber an sich ändernde Marktgegebenheiten oder Lebensumstände angepasst werden soll. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 16.07 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Stichwort: | Abspaltung |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 36/06 | |
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