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Absonderung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 23/08 R vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:SGB VI, BEG, RVO
Schlagworte:Verfolgungsersatzzeit - Zwangsarbeit - Nationalsozialismus - Freiheitsbeschränkung
Stichwort:Absonderung
Leitsatz:Das Heranziehen eines Verfolgten des Nationalsozialismus zu Zwangsarbeiten in unregelmäßigen Abständen erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Verfolgungsersatzzeit wegen Freiheitsbeschränkung oder -entziehung.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 23/08 R



OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 155/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall
Stichwort:Absonderung
Leitsatz:Der Nachweis, dass ein Polizeibeamter, der sich zur Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen in einem Umfeld aufgehalten hat, in dem zur fraglichen Jahreszeit mit dem Auftreten von Zecken zu rechnen ist, während dieser dienstlichen Verrichtungen von einer Zecke befallen wurde, ist geführt, wenn das Gericht aufgrund der Gesamtumstände - insbesondere der Schilderung des Ablaufs des dienstlichen Einsatzes und der in sich schlüssigen widerspruchsfreien Angaben des Beamten zu seinem Aufenthalt vor und nach dem Dienst - zu der Überzeugung gelangt, dass der Beamte sich die am Morgen nach dem Dienst entdeckte noch kleine Zecke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit während des Dienstes zugezogen hat.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 155/08

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 592/05 vom 09.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beitrag, Abwasserbeitrag, Erbe, Nachlass, Nachlassverwaltung, Nachlasskonkurs, Haftungsbeschränkung, Nachlassverbindlichkeit, Nachlasserbenschuld, Eigenverbindlichkeit, Beitragsrecht
Stichwort:Absonderung
Leitsatz:Eine Abwasserbeitragsschuld, die nach dem Tod des Erblassers entsteht, ist keine reine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine eigene Verbindlichkeit des Erben, die insoweit nicht der Haftungsbeschränkung der §§ 1975, 1990 BGB unterliegt.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 592/05

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 206/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Stichwort:Absonderung
Leitsatz:1. Werden in einer Kapitallebensversicherung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Versicherer gepfändet, so erfasst die Pfändung das Recht auf die Hauptleistung des Versicherers in jeder Erscheinungsform, d. h. auf Ablaufleistung, Rückkaufwert und Überschussbeteiligung, ohne dass es auf den Eintritt des Versicherungsfalles und die Fälligkeit der Forderung ankommt.

2. Wird nach wirksamer Pfändung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers/Schuldners eröffnet, und wird der Anspruch auf die Ablaufleistung der Lebensversicherung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig, so steht dem Pfändungsgläubiger ein Recht auf abgesonderte Befriedigung nach § 50 InsO zu. Dem steht § 140 InsO nicht entgegen, da es hiernach auf das Entstehen, nicht auf die Fälligkeit der Forderung ankommt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 206/08


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