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Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 27.00 vom 21.12.2001

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -, Erwerbstätige, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe vom Einkommen.
Stichwort:Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -
Leitsatz:Die angemessene Höhe des Absetzungsbetrages für Erwerbstätige nach § 76 Abs. 2 a Nr. 1 BSHG ist mangels einer näheren Bestimmung in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung (§ 76 Abs. 3 BSHG) durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe entsprechend den mit der Absetzungsregelung verfolgten Zwecken zu bestimmen, zusätzliche, nach § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG nicht berücksichtigte Mehraufwendungen zu decken und einen Anreiz zur Erwerbsarbeit zu geben. Eine rechtliche Bindung an die 1976 zu § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG a.F. ergangenen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Bemessung des Mehrbedarfs für Erwerbstätige besteht dabei nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 27.00




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