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Absetzung des Urteils

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 483/03 vom 18.08.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Absetzung des Urteils
Leitsatz:1. Wird mit der Verfahrensrüge eine Überscheitung der Frist zur Absetzung des Urteils geltend gemacht, bedarf es zumindest dann keines ausdrücklichen Vortrages, über wie viele Tage die Hauptverhandlung sich erstreckte. wenn die Revision erkennbar vom Regelfall des § 275 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StPO ausgeht.

2. Von der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten lässt die StPO nur in bestimmten und an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Fällen Ausnahmen zu. Die Frage der Anwesenheit des Angeklagten steht nicht im Belieben des Tatrichters.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 483/03




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