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Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 04.2223 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:BSHG, DVO
Schlagworte:Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Voraussetzungen für die Gewährung als Darlehen, Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Stichwort:Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Leitsatz:Für die Erzielung des Einkommens notwendige Fahrtkosten, die nicht für Fahrten auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, können nach § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG (§ 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII) vom Einkommen abgesetzt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 BV 04.2223




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