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Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers

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BFH – Urteil, I R 47/07 vom 23.09.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen - Ortsfeste Bauwerke - Kürzere Nutzungsdauer wegen wirtschaftlicher Abnutzung
Stichwort:Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers
Leitsatz:1. Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier -Streitjahre 1995 bis 1998-: jährlich 4 v.H.).

2. In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb voraussichtlichen anschließenden Nutzung des Hauses als Wohngebäude einzubeziehen. Das gilt auch für auf fremdem Grund errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke der Veräußerung demontiert und anderenorts wieder aufgebaut werden müssen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 47/07




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