JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abschöpfung
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Sanierung, Bodenwert, Erhöhung, Ausgleichsbetrag, Finanzierungsfunktion, Abschöpfung, "beitragsähnliche" Abgabe, Anrechnung, Eigene Aufwendung, Kosten |
| Stichwort: | Abschöpfung |
| Leitsatz: | Bestimmte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, an deren Entstehung die Gemeinde mitgewirkt hat, sind nur insoweit im Sinne des § 155 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 BauGB "durch eigene Aufwendungen des Eigentümers bewirkt" und auf den Ausgleichsbetrag anzurechnen, als sie die Kosten übersteigen, die der Gemeinde hierfür konkret entstanden sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 498/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGSG, DBGrG, AEG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abgabepflichtiger, Abschöpfung, Aufgabenwahrnehmung, Ausgleichsbetrag, Ausgleichsquote, Bahn, Bahnanlagen, Bahnhof, Bahnpolizei, begünstigtes Verkehrsunternehmen, Begünstigung, Brutto-Cash-Flow, Bundesgrenzschutz, Cash-Flow, DB-Konzern, Deutsche Bahn AG, Eisenbahn, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Finanzverfassung, Führungsgesellschaft, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gebühr, Infrastruktur, Infrastrukturunternehmen, Jahresergebnis, Jahresfehlbetrag, Konzern, Laden, Ladeninhaber, Leistungsfähigkeit, Polizei, Polizeirecht, Prozentsatz, Quote, Sonderabgabe, Steuer, Steuerstaat, Straßenbahn, Taxi, Umsatz, Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Vorteil, Vorteilsabschöpfung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit |
| Stichwort: | Abschöpfung |
| Leitsatz: | Die Deutsche Bahn AG ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BGSG verpflichtet, dem Bundesgrenzschutz für die durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben erlangten Vorteile einen angemessenen Ausgleich nach Maßgabe der Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes vom 6. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1683) zu leisten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10337/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LVwG SH, BerufsO-ÖbVI |
| Schlagworte: | Vermessungsingenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Berufspflicht, Haftpflichtversicherung, Versicherungspflicht, Aufsichtsmaßnahme, Warnungsgeld, Ermessen, Abschöpfung |
| Stichwort: | Abschöpfung |
| Leitsatz: | 1) Für eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Berufsausübung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist zu fordern, dass dieser eine ausreichende Versicherung zur angemessen Abdeckung derjenigen Haftungsrisiken abschließt, die mit den aus der öffentlichen Bestellung resultierenden Aufgaben zusammenhängen. 2) Ein Verstoß gegen die Berufspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung berechtigt zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. 3) Die Bemessung eines Warnungsgeldes hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Nach der geltenden Gesetzeslage in Schleswig-Holstein besteht kein Raum dafür, das Warnungsgeld dergestalt festzusetzen, dass damit der finanzielle Vorteil aus einer Versicherungsfehlzeit "abgeschöpft" wird. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 21 A 408/02 | |
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