JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abschnittsbildungsbeschluss
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abschnitt, Abschnittsbildungsbeschluss, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Erschließungsgesellschaft, Erschließungsvorfinanzierungsvertrag, Gemeinschaftseinrichtung, Grundstück, Kreditbeschaffungskosten, Straßenentwässerung, Trennkanalisation, Vergabeverfahren, Verteilungsfläche, Vorfinanzierung, Zinsen |
| Stichwort: | Abschnittsbildungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Kreditbeschaffungskosten des Erschließungsunternehmers können auch im Rahmen eines Erschließungsvorfinanzierungsvertrages bzw. eines modifizierten Erschließungsvertrages grundsätzlich als beitragsfähige Aufwendungen i.S.d. §§ 128 ff. BauGB angesetzt werden, wenn der Vertrag keine anderslautende Regelung enthält. 2. Die Einbeziehung eines Grundstückes in den Kreis der nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenen Grundstücke trotz fehlenden bebauungsrechtlichen Erschlossensein ist ausnahmsweise nicht ausgeschlossen, wenn die Eigentümer der übrigen Grundstücke dies nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können. Voraussetzung dafür ist nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, zit. nach JURIS), dass die schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke in den bestehenden Verhältnissen ihre Stütze findet. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 512/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG SH |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Senkrechter Parkstreifen, Abschnittsbildungsbeschluss, Straßenführung, Einheitliche Einrichtung, Grundstücksnutzung, Artzuschlag, Verwertung von Altmaterial |
| Stichwort: | Abschnittsbildungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Ein zeitlich erst nach Abschluss der Baumaßnahme und damit nach Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ergangener Abschnittsbildungsbeschluss entfaltet keine rechtlich verbindliche Wirkung mehr. 2. Eine bandartig gradlinige Straßenführung ist keine zwingende Voraussetzung für die Bejahung eines Straßenzuges als einer einheitlichen Einrichtung iSv § 8 Abs. 1 KAG Schl-H. Auch abknickende oder bogenförmig verlaufende Straßenzüge können bei natürlicher Betrachtungsweise als eine Einrichtung im abgabenrechtlichen Sinne einzustufen sein. 3. Bei der Anordnung senkrechter Parkstreifen ist nach den konkreten örtlichen Verhältnissen zu beurteilen, ob eine verkehrliche Verbessung und damit die Beitragsfähigkeit der Maßnahme gegeben ist. 4. Eine Satzungsregelung, wonach (u. a.) bei gewerblich genutzten Grundstücken die ermittelten Geschossflächen der einzelnen Grundstücke mit 1,5 vervielfacht werden (Artzuschlag), kann geltungserhaltend nur in dem Sinne ausgelegt werden, dass die mit einem Artzuschlag zu belegenden Grundstücke überwiegend gewerblich genutzt sein müssen. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 9 B 52/02 | |
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