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Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 2405/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:AktG
Stichwort:Abschlussvermerk
Leitsatz:1. Geben Vorstand und Aufsichtsrat keine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) ab, so stellt dies einen schwerwiegenden, die Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses der Hauptversammlung begründenden Gesetztes- und Satzungsverstoß dar (vgl. auch Entscheidung des Senats vom 23.01.2008, Az: 7 U 3668/07).

2. Bei Ausschluss des Bezugsrechts im Fall von Wandel- und Optionsanleihen muss der Hauptversammlung ein Bericht über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses vorgelegt werden. Dieser muss dem durchschnittlichen Aktionär hinreichend verständliche Ausführungen dazu enthalten, in welchen konkreten Fällen und mit welchen Modalitäten und Auswirkungen ein Ausschluss in Frage kommen soll. Entspricht der Bericht diesen Anforderungen nicht, liegt ein die Anfechtbarkeit des hierzu gefassten Hauptversammlungsbeschlusses begründender Mangel vor.

3. Ein Vorstandsbericht zu einem Beherrschungsvertrag genügt insbesondere im Hinblick auf die sich aus dem Gewinn- und Beherrschungsvertrag unmittelbar und mittelbar ergebenen Zahlungspflichten des herrschenden Unternehmens den Anforderungen des § 293 a Abs. 1 AktG nicht, wenn er keine ausreichenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage und Bonität des herrschenden Unternehmens enthält. Insbesondere ist die Vorlage eines in englischer Sprache abgefassten Jahresabschlusses nicht ausreichend.

4. Die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung über ein Delisting kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass den Aktionären bereits im Vorfeld der Entscheidung mitgeteilt hätte werden müssen, ob die Gesellschaft, die das mit dem Delisting verbundene Kaufangebot unterbreitet, wirtschaftlich zur Erfüllung in der Lage ist, da mit dem Delisting keine zwingende Entscheidung über die Veräußerung/den Verlust der Aktien der Minderheitsaktionäre verbunden ist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 2405/08



BSG – Urteil, B 9 VG 2/07 R vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:OEG
Stichwort:Abschlussvermerk
Volltext: BSG - Urteil, B 9 VG 2/07 R

BGH – Beschluss, 3 StR 545/07 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Stichwort:Abschlussvermerk
Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 545/07

BGH – Beschluss, III ZB 95/06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Abschlussvermerk
Leitsatz:Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.
Volltext: BGH - Beschluss, III ZB 95/06


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