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Abschlussprüfer

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 2/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:HGB, WpHG, WpÜG
Schlagworte:Enforcementverfahren, Abschlussprüfer, Arbeitspapiere, Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde, Erforderlichkeitsgrundsatz, Instanzenzug, Rechtsbeschwerde
Stichwort:Abschlussprüfer
Leitsatz:1. Im Enforcementverfahren ist eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht.

2. Den Umfang ihrer Ermittlungen kann die BaFin nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmen.

3. Die Auskunftspflicht des Abschlussprüfers ist gegenüber der Auskunftspflicht der Organe der Gesellschaft nicht subsidiär. Sie kann auch die Vorlage der Arbeitspapiere umfassen, soweit dies erforderlich ist (Bestätigung der Senatsentscheidung im Eilverfahren vom 12.02.2007, WpüG 1/06).

4. Der Erforderlichkeitsgrundsatz setzt die begründete Erwartung voraus, dass dadurch die Untersuchung besser abgeschlossen werden und das Prüfungsergebnis nicht in gleicher Weise durch eine weniger beeinträchtigende Maßnahme erzielt werden kann.

5. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet im gerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen im Enforcementverfahren ergangene Verfügungen der BaFin nicht statt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 2/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 124/07 vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, HGB, StGB
Schlagworte:Abschlussprüfer, Prüfer, Haftung, Schadenersatz, Schadensersatz, Schutzwirkung, Vertrag zugunsten Dritter
Stichwort:Abschlussprüfer
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 124/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 1/06 vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:WpHG, WpÜG
Schlagworte:Enforcementverfahren, Arbeitspapiere, Wertprüfer, Bilanzkontrollgesetz, Abschlussprüfer, Prüfer
Stichwort:Abschlussprüfer
Leitsatz:1. Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich einer bestimmten Problemstellung vorzulegen.

2. Eine Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs widerspricht im Regelfall dem Beschleunigungsgebot des Enforcementverfahrens.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 1/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 109/05 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Beschluss, AG, Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Entlastung, Abschlussprüfer, Gewinnverwendung
Stichwort:Abschlussprüfer
Leitsatz:Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, zur Bestellung eines Abschlussprüfers und zur Gewinnverwendung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 109/05


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