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Abschlussbetriebsplan

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 170/07 vom 21.10.2008

Rechtsgebiete:ABV, BBergG, URG, Bergbau, UVP-V, UVPG, VwGO
Schlagworte:Abschlussbetriebsplan, bergrechtlicher, Gemeinde, Klagebefugnis, Planungshoheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorhaben, betriebsplanpflichtige
Stichwort:Abschlussbetriebsplan
Leitsatz:1. Gemeinden können unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich gegen einen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan unter dem Gesichtspunkt der zu regelnden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche klagen.

2. Es spricht viel dafür, natürlichen und juristischen Personen, die unter Berufung auf § 4 Abs.3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - URG - die Aufhebung einer Entscheidung wegen Fehlens der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung begehren, ein Klagerecht nur zuzubilligen, wenn die angefochtene Entscheidung in ihre materiellen Rechte nicht nur möglicherweise, sondern tatsächlich eingreift.

3. § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - unterscheidet nicht nach der Genehmigungsform des Vorhabens, sondern nach Art und Inhalt des zu genehmigenden Vorgangs.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 170/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 40.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:BBergG
Schlagworte:Abschlussbetriebsplan, verantwortliche Person, Unternehmer, gesetzlicher Vertreter, Insolvenzverwalter
Stichwort:Abschlussbetriebsplan
Leitsatz:Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Gesellschaft kommt als verantwortliche Person im Sinne des § 58 Abs. 1 BBergG nur in Betracht, wenn die Insolvenzschuldnerin unter seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis weiterhin im Sinne des § 4 Abs. 5 BBergG bergbaulich tätig geworden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 40.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 26.03 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BBergG, BBodSchG, BBodSchV
Schlagworte:Tongrube, Einbau Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallverwertung, Verwertung, stoffliche, Abfallgemisch, Abfall, schadloser, Abschlussbetriebsplan, Wiedernutzbarmachung Oberfläche, Betriebsplan Risikovorsorge, Bodenschutz, Bodenveränderung, schädliche, Vorsorgepflicht, Sanierungspflicht, Bodeneinwirkung Nachbargrundstück
Stichwort:Abschlussbetriebsplan
Leitsatz:Die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen ist im Regelfall ein Verwertungsvorgang.

Die Nutzung des Abfallvolumens ist eine stoffliche Verwertung, wenn die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften für den Verwendungszweck geeignet sind.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz ist bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 26.03


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