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Abschluss eines Vergleichs kein rückwirkendes Ereignis

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BFH – Urteil, II R 82/05 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:AO, BewG, BGB, EStG 1997, ErbStG
Schlagworte:Keine Übertragbarkeit der Grundsätze des Erbvergleichs auf Vergleich der Erben mit nicht am Nachlass beteiligten Dritten - Abschluss eines Vergleichs kein rückwirkendes Ereignis - Bewertung einer Kapitalforderung
Stichwort:Abschluss eines Vergleichs kein rückwirkendes Ereignis
Leitsatz:Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar.
Volltext: BFH - Urteil, II R 82/05




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