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abschließende Regelung durch eine vorhandene Betriebsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 173/05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einrichtung einer Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, abschließende Regelung durch eine vorhandene Betriebsvereinbarung, Bestellung und Auswahl der Person des Vorsitzenden, Festlegung der Zahl der Beisitzer
Stichwort:abschließende Regelung durch eine vorhandene Betriebsvereinbarung
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 173/05




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