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abschließende Regelung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 51/08 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einrichtung einer Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Ordnung des Betriebes, Firmenkleidung, Tragen eines politischen Buttons, Zuständigkeit des örtlichen bzw. des Gesamtbetriebsrats, abschließende Regelung
Stichwort:abschließende Regelung
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 51/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 64.07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO, NStrG, NVwVfG
Schlagworte:Straßenrechtliche Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitskonzentration, Zuständigkeitsbestimmung, Landesstraße, Kreisstraße, kreisüberschreitendes Vorhaben, Kreisgrenze, Aufsichtsbehörde, Rügebefugnis, nicht enteignungsrechtlich Betroffener, mittelbar Betroffener, Drittschutz, Landesrecht, Landesorganisationsrecht, abschließende Regelung, Bundesrecht, Analogie, Verwaltungsverfahren, ergänzendes Verfahren, Verfahrensfehler, Formfehler, Heilung, Unbeachtlichkeit, Planungsermessen, Entscheidungsspielraum, Entscheidungsalternative, konkrete Möglichkeit
Stichwort:abschließende Regelung
Leitsatz:1. Die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Bau von Straßen, die keine Bundesfernstraßen sind, richtet sich nach Landesrecht (Landesorganisationsrecht). Ist nach der revisionsrechtlich bindenden Auslegung des Landesrechts (hier: § 38 Abs. 5 NStrG) die tätig gewordene Planfeststellungsbehörde örtlich nicht zuständig und die landesrechtliche Regelung abschließend, kann dieses Ergebnis bundesrechtlich nicht in Frage gestellt werden.

2. Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist nicht anwendbar bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind (wie Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - BVerwGE 128, 76 <79>). Eine Behebung des Mangels der örtlichen Zuständigkeit durch eine (unmittelbare oder auch nur ergänzende) Anwendung von § 75 Abs. 1a VwVfG ist danach ausgeschlossen.

3. Zur - hier irrevisibles Landesrecht betreffenden - Frage, ob auch ein von der Planfeststellung nicht mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener die fehlende örtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde rügen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 64.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10110/07.OVG vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:OWiG, GKG, LGebG
Schlagworte:abschließende Regelung, Akteneinsicht, Aktenversendung, Aktenversendungspauschale, Annexkompetenz, berechtigtes Interesse, beteiligter Dritter, Bundesrecht, Bußgeldverfahren, GKG, Justizverwaltung, Kostenverzeichnis, Landesgebührenrecht, Rechtsanwalt, rechtskräftiger Abschluss, Sachzusammenhang, Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung, Verfahren der Verwaltungsbehörde, Verletzter, Versicherung
Stichwort:abschließende Regelung
Leitsatz:Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 OWiG gilt auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (Abgrenzung zu nach Landesgebührenrecht zu beurteilenden Sachverhalten).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10110/07.OVG


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