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Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 149.01 vom 18.02.2002

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer, Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung, Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht, Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und Einfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einfluss des -es auf Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht, Mobiltelefon, Angabe des -s sowie der Adresse und Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme
Stichwort:Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht
Leitsatz:1. Ein Beklagter, dessen Klageabweisungsantrag in vollem Umfang entsprochen worden ist, ist nicht materiell beschwert und darf nicht mit Blick auf ihm nachteilige Urteilsgründe mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen (Fortführung ständiger Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 17, 352).

2. Zum Einfluss des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppmaßnahmen, die auf nicht revisibles Landesrecht gestützt sind (Bestätigung von BVerwGE 90, 189 <193>).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 149.01




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