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Abschleppmaßnahme

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10678/05.OVG vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:POG, LGebG, BesGebV
Schlagworte:Abgabe, Abschleppmaßnahme, Allgemeinheit, Besonderes Gebührenverzeichnis, Einsatz, Erforderlichkeit, Fahrtkosten, Gebühr, Gebührenrecht, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Kosten, Kostenersatz, Maßnahme, milderes Mittel, Mittel, Personalkosten, Polizei, Polizeieinsatz, Polizeikosten, Polizeikostenrecht, Polizeirecht, Sachkosten, Sicherstellung, Sowieso-Kosten, Sperrwirkung, Steuer, Steuermittel, Verhältnismäßigkeit, Verwaltungskosten
Stichwort:Abschleppmaßnahme
Leitsatz:Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 Nr. 2 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen.

Die lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage, setzt aber eine rechtmäßige oder bestandskräftige Sicherstellung voraus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10678/05.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2659/02 vom 19.08.2003

Rechtsgebiete:LVwVG, StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, Abschleppkosten, Verkehrszeichen, Haltverbot, Vollstreckung, Anwohnerparkberechtigung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Abschleppmaßnahme
Leitsatz:Die Anwohnerparkberechtigung befreit lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren. Sie führt jedoch nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit des Inhabers mit der Folge, dass er im Vorfeld von Abschleppmaßnahmen anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 2659/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2025/01 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:LVwVG, PolG, StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, Abschleppkosten, Verkehrszeichen, Haltverbot, Vollstreckung, Zuständigkeit, Vollstreckungshilfe, Straßenverkehrsbehörde, Polizeivollzugsdienst
Stichwort:Abschleppmaßnahme
Leitsatz:Das durch das Zeichen 283 - Haltverbot - (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) begründete Wegfahrgebot kann im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden, indem das Abschleppen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs angeordnet wird. Zuständig hierfür ist grundsätzlich die für die Anordnung des Anbringens von Verkehrszeichen zuständige untere Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 4 Abs. 1 LVwVG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2025/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 51.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot, Umsetzung eines Kraftfahrzeugs wegen Verstoßes gegen Haltverbot, Haltverbot, Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen -, eingeschränktes Haltverbot, Zusatzzeichen zu -, Zusatzschild, Bezug eines -s zu Verkehrszeichen, Verkehrszeichen, Zuordnung eines Zusatzschilds zu einem -
Stichwort:Abschleppmaßnahme
Leitsatz:Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 51.02


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