JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abschleppen
| Rechtsgebiete: | StVG, PflVersG, BGB |
| Schlagworte: | Abschleppen, Betrieb, Unfall |
| Stichwort: | Abschleppen |
| Leitsatz: | 1. Kommt es beim Abschleppen eines Pkw durch einen anderen auf abschüssiger Straße zu einer Kollision zwischen beiden Fahrzeugen, haftet der abgeschleppte Führer und Halter ebenso wie dessen Haftpflichtversicherer dem geschädigten "Schlepper" aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 PflVersG a. F., weil sich der Unfall "beim Betrieb" des abgeschleppten Pkw ereignet hat. 2. Ist ein Verschulden zu Lasten des jeweiligen Fahrzeugführers nicht erweislich, ist eine unterschiedliche Gewichtung der jeweiligen Betriebsgefahr nicht zu begründen. 3. Ein etwaig daneben aus § 670 BGB folgender Aufwendungsersatzanspruch bestände in entsprechender Höhe. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, IntKfzV, StrG, PolG, DVO PolG |
| Schlagworte: | Abschleppen, Fahrzeug, ausländische Zulassung, Verwahrung, Kosten, Verwaltungsgebühr, Aufwendungen, Leistungsbescheid |
| Stichwort: | Abschleppen |
| Leitsatz: | 1. § 3 Abs. 1 Satz 3 DVO PolG verpflichtet den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber einer von der Polizei verwahrten Sache nur zum Ersatz von Aufwendungen, die die Polizei zum Zweck der Verwahrung macht, nicht aber zur Zahlung von Tagespauschalen nach Art einer Vergütung. 2. Kosten der Verwahrung können nicht gemäß § 16 Abs. 8 Satz 2 StrG geltend gemacht werden. 3. In entsprechender Anwendung von §§ 689, 693 BGB können Verwahrungsgebühren oder ein Entgelt für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge nicht erhoben werden. Es steht einer Gemeinde als Straßenbaubehörde oder Ortspolizeibehörde frei, entsprechende Gebührentatbestände in ihre Verwaltungsgebührensatzung aufzunehmen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2497/05 | |
| Rechtsgebiete: | LVwVG, StVO |
| Schlagworte: | Abschleppen, Ersatzvornahme, Behindertenparkplatz, Parkausweis, Ermessen, Ermessensfehler |
| Stichwort: | Abschleppen |
| Leitsatz: | An der Freihaltung des einem Behinderten gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO i.V.m. Zeichen 314 sowie Zusatzzeichen 1044-11 zugeteilten Schwerbehindertenparkplatzes von unberechtigt parkenden Fahrzeugen besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Deshalb kann ein dort verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich sofort abgeschleppt werden. Wurde das auf einem Schwerbehindertenparkplatz im vorbezeichneten Sinne abgestellte Fahrzeug des Parkberechtigten abgeschleppt, weil der Parkausweis entgegen § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO nicht gut lesbar ausgelegt war, so dass die Ordnungsbehörde von einem unberechtigten Parken ausgehen musste, kann die Erstattung der entstandenen Kosten von dem Parkberechtigten verlangt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11726/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | NGefAG, StVO, VwGO |
| Schlagworte: | Abschleppen, Fahrräder, Fußgängernutzung, Gehweg, Haltverbot für eine Zone, Haltverbot, eingeschränktes, Kostenbescheid, Verkehr, ruhender |
| Stichwort: | Abschleppen |
| Leitsatz: | Ein durch die Verkehrszeichen 290 und 292 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO angeordnetes eingeschränktes Haltverbot für eine Zone erfasst nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Fußgängernutzung vorbehalten sind. Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der Anbringung des Zusatzzeichens 1060-11 ("auch Fahrräder"). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 68/03 | |
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