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Abschiebungsschutz

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 3244/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Achtung Familienleben, Schutzbereich bei Volljährigen, Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Bleiberecht
Stichwort:Abschiebungsschutz
Leitsatz:1. Die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (im Anschluss an EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] - InfAuslR 2008, 333).

2. Zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei "verwurzelten" Ausländern (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29 = NVwZ 2008, 344).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 3244/08



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 23/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Abschiebungsschutz, Afghanistan, extreme Gefahr
Stichwort:Abschiebungsschutz
Leitsatz:Zur Zuerkennung individuellen Abschiebungsschutzes für einen alleinstehenden männlichen Afghanen der Volksgruppe der Hazara, der bis zu seiner Einreise in Deutschland im Iran aufgewachsen ist und bei Rückkehr auf keine familiären Strukturen zurückgreifen könnte.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 23/08

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, A 1 B 550/07 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Pakistan, Ahmadi, Religiöse Verfolgung, Qualifikationsrichtlinie, Abschiebungsschutz
Stichwort:Abschiebungsschutz
Leitsatz:Pakistanische Ahmadis, die zu ihrem Glauben in innerer und verpflichtender Verbundenheit stehen, sind in ihrem Heimatland unmittelbar von religiöser Verfolgung bedroht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, A 1 B 550/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2235/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung, Ashkali
Stichwort:Abschiebungsschutz
Leitsatz:Die Abschiebung eines langjährig geduldeten Ausländers, der wegen des Ausschlussgrundes des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG nicht unter die gesetzliche Altfallregelung fällt, kann im Einzelfall ein unverhältnismäßiger Eingriff in das geschützte Privatleben i.S. des Art. 8 EMRK sein, wenn die begangenen Straftaten die den Ausschlussgrund begründende Grenze von 50 Tagessätzen nicht erheblich übersteigen und lange zurückliegen, und der Ausländer

- die Aufenthaltsbeendigung nicht verzögert hat,

- seinen erwachsenen Kindern und deren Familien ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wurde,

- er seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichert, und

- er infolge einer grundlegenden Wandlung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in seinem Herkunftsstaat (hier: Kosovo) und der Zugehörigkeit zu einer dort wenig geachteten ethnischen Minderheit (hier: Ashkali) in besonderem Maße entwurzelt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2235/08


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