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Abschiebungskosten: Heranziehung der Eltern

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 327/03 vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:AuslG, FreihEntzG, GKG, StVollzG
Schlagworte:Abschiebungshaftkosten, Abschiebungskosten: Heranziehung der Eltern, Abschiebungskosten: Kind, Haftkostenbeitrag
Stichwort:Abschiebungskosten: Heranziehung der Eltern
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 82 Abs. 1 AuslG, dass Ausländer die Kosten, die durch Abschiebung entstehen, zu tragen haben, gilt auch für minderjährige Ausländer.

2. Eine allgemeine Haftung der gesetzlichen Vertreter ergibt sich weder aus § 82 AuslG noch aus § 1664 Abs. 2 BGB noch aus allgemeinem Kostenrecht.

3. Die gesetzlichen Vertreter haften aber für Abschiebungskosten nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, wenn sie die illegale Einreise ihrer Kinder jedenfalls (mit-)veranlasst haben.

4. Für Kosten einer Abschiebungshaft, die nach § 8 Abs. 2 des Freiheitsentziehungsgesetzes im Wege der Amtshilfe in Justizvollzugsanstalten vollzogen wird, kann nur der Haftkostenbeitrag nach § 50 des Strafvollzugsgesetzes erhoben werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 327/03




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