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Abschiebungskosten: Begleitpersonen (Flug)

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 490/07 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, LuftSiG, LuftVG
Schlagworte:Abschiebungskosten: Abschiebehaft, rechtswidrige, Abschiebungskosten: Begleitpersonen (Flug), Abschiebungskosten: Flugreise (Begleitpersonen), Bordgewalt: Hoheitsgewalt (Polizeibeamte), Hoheitsgewalt: Bordgewalt des Piloten
Stichwort:Abschiebungskosten: Begleitpersonen (Flug)
Leitsatz:Die Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft lässt die Kostenerstattungspflicht eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für aus der Haft erfolgte Transporte nicht entfallen.

Wird er anschließend auf dem Luftweg abgeschoben, hat er die Kosten auch notwendiger Begleitpersonen (z.B. Polizeibeamter) zu tragen.

Ein der Abschiebung entgegenstehender Wille des Ausländers ist für den Piloten auch bei Ausübung der Bordgewalt von Rechts wegen unbeachtlich.

Die Hoheitsgewalt der Polizeibehörden wird durch die sog. Bordgewalt des Piloten nicht ausgeschlossen und endet nicht mit Schließen der Bordtüren eines Flugzeugs.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 490/07




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