JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abschiebungshaft: Sachliche Zuständigkeit für Antragstellung gegen unerlaubt eingereiste abgelehnte Asylbewerber
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG, AAZuVO bad-württ v. 11.01.2005, FEVG, FGG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft: Sachliche Zuständigkeit für Antragstellung gegen unerlaubt eingereiste abgelehnte Asylbewerber, Behördenprivileg |
| Stichwort: | Abschiebungshaft: Sachliche Zuständigkeit für Antragstellung gegen unerlaubt eingereiste abgelehnte Asylbewerber |
| Leitsatz: | 1. Legt die Ausländerbehörde gegen eine auf ihren erstinstanzlichen Antrag (hier: Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft) ergangene Beschwerdeentscheidung weitere Beschwerde ein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Rechtsmittels nicht der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt. 2. Reist ein abgelehnter Asylbewerber, der das Land bereits verlassen hatte, später unerlaubt erneut in die Bundesrepublik Deutschland ein, so ist - solange kein Folgeantrag gestellt ist - auch die untere Ausländerbehörde für die Stellung des Antrags auf Abschiebungshaft sachlich zuständig. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 50/06 | |
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