JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abschiebungshaft
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG, GVG |
| Stichwort: | Abschiebungshaft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 11 Wx 58/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, FEVG, VwGO |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Antrag auf Rücknahme des Haftantrags, einstweilige Anordnung, Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs |
| Stichwort: | Abschiebungshaft |
| Leitsatz: | Ein Ausländer, der die verhängte Abschiebungshaft aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen für unzulässig hält, weil seine Abschiebung dauerhaft unmöglich sei, kann seine Entlassung nicht mit einem Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Rücknahme des Haftantrags im Verwaltungsrechtsweg verfolgen. Der Haftrichter ist für die Beurteilung der Haftgründe im engeren Sinne zuständig, das Verwaltungsgericht für die Prüfung, ob die Ausländerbehörde die durch die Haft zu sichernde Abschiebung zu Recht betreibt, ob also der Ausländer ausreisepflichtig ist und die Abschiebungsvoraussetzungen gegeben sind. In diesem Sinne kann von einer Zweigleisigkeit des Rechtswegs gesprochen werden, wobei dem Ausländer aber kein Wahlrecht eingeräumt ist, vor welchem Gericht er seine - im Ergebnis auch vorliegend begehrte - Entlassung aus der Abschiebungshaft erstreiten will. Vielmehr kann der Ausländer grundsätzlich nur die (materiellen) Voraussetzungen der Ausreisepflicht oder der Abschiebung und damit der aufenthaltsrechtlichen Grundlagen der Abschiebungshaft durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit klären lassen. Soweit sich das materielle (inhaltliche) Prüfprogramm der ordentlichen Gerichte im Freiheitsentziehungsverfahren auf die Durchführbarkeit der Abschiebung unter den Aspekten der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit - im engeren Sinne - der Freiheitsentziehung erstreckt, ist kein Raum für verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 B 365/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FrhEntzG |
| Stichwort: | Abschiebungshaft |
| Leitsatz: | 1. Haben dem Amtsgericht bei Anordnung der Sicherungshaft die Ausländerakten nicht vorgelegen, so kann dieser Verfahrensmangel im Beschwerdeverfahren geheilt werden. 2. Eine erneute mündliche Anhörung des Betroffenen ist erforderlich, wenn die im Beschwerdeverfahren beigezogenen Ausländerakten hierfür Anhaltspunkte ergeben. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 532/08 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, BPolG, FGG |
| Stichwort: | Abschiebungshaft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 11 Wx 12/09 | |
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