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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 13 S 447/99 vom 20.12.2000

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK, AsylVfG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Togo, Abschiebungschutz, Widerruf, Umdeutung, Rechtskraft, Änderung der Sachlage
Stichwort:Abschiebungschutz
Leitsatz:Hat das Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG unmittelbar selbst festgestellt und ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, so kommt die Durchbrechung der Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nur in Betracht, wenn sich die Sachlage seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert hat und die Voraussetzungen eines Abschiebungshindernisses deswegen nicht mehr vorliegen. Ob sich die Sachlage geändert hat, beurteilt sich dabei nicht allein nach dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugrunde gelegten Sachverhalt, sondern - auch - nach den damals im Verfolgerstaat tatsächlich herrschenden Verhältnissen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.9.2000 - 9 C 12.00 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 13 S 447/99




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