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Abschiebungsanordnung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 UE 1464/06.A vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Asylbewerber, Aufenthaltsbeendigung, Drittstaatenregelung, Sicherer Drittstaat, Vertragsstaat, Zuständigkeit
Stichwort:Abschiebungsanordnung
Leitsatz:Ist für die Durchführung eines Asylverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (ABl. L 50, S. 1) ein anderer Vertragsstaat zuständig, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegenüber dem Asylbewerber nach §§ 29a Abs. 3 Satz 2, 26a Abs. 1, 34a Abs. 1 AsylVfG die Abschiebung in den anderen Vertragsstaat anordnen. Es muss in derartigen Fällen nicht zwingend eine Abschiebungsandrohung nach §§ 29 Abs. 3 Satz 1, 35 Satz 2 AsylVfG ergehen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 UE 1464/06.A



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 29.04 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, vorsorgliche Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Folgeverfahren, Abschiebung aus der Haft, Flughafenverfahren, Zurückweisung, Wiedereinreise
Stichwort:Abschiebungsanordnung
Leitsatz:Die vorsorgliche Androhung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise" ist - außer für die Sonderfälle im so genannten Flughafenverfahren nach § 18 a Abs. 2 AsylVfG - im Gesetz nicht vorgesehen und daher unzulässig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 29.04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 14 A 363/02 vom 25.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Ankündigung der Abschiebung, Ausreisefrist, Zielstaatbenennung, Sicherungshaft
Stichwort:Abschiebungsanordnung
Leitsatz:1. Keine Erledigung der ausländerrechtlichen Abschiebungsanordnung durch Vollzug

2. Zum Erlass einer Abschiebungsanordnung gegenüber einem in Haft befindlichen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer

3. Auf den Erlass einer Abschiebungsandrohung kann nur unter engen Voraussetzungen ausnahmsweise verzichtet werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen, die eine Abschiebung oder die Anordnung einer Abschiebungshaft rechtfertigen, reichen für den Verzicht nicht.

4. Die Gründe für den Verzicht sind bei der Begründung der Abschiebungsanordnung darzulegen.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 363/02

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 14 B 74/02 vom 11.10.2002

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Ankündigung der Abschiebung, Ausreisefrist, Zielstaatbenennung, Sicherungshaft
Stichwort:Abschiebungsanordnung
Leitsatz:Zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Abschiebungsanordnung gegenüber einem in Haft befindlichen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer und den Möglichkeiten eines Verzichts auf die Abschiebungsandrohung
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 14 B 74/02


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