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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TZ 726/01.A vom 22.05.2001

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG
Schlagworte:Abschiebunb, Abschiebunbsandrohung, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsmittelausschluß, Asylrecht, Asylverfahren
Stichwort:Abschiebunb
Leitsatz:Der Rechtsmittelausschluss nach § 80 AsylVfG erfasst auch Entscheidungen über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Durchführung von Abschiebungen, die das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit §§ 50, 51 Abs. 4 AuslG angedroht hat (Anschluss an die einhellige Rechtsprechung der schon früher mit Asylrecht befassten Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs; Abgrenzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1997 - 1 C 6.97 -, NVwZ 1998, 299).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TZ 726/01.A




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